Unser Kanzleileitbild
Ehrlichkeit, Offenheit, Geradlinigkeit wir behandeln jede Steuerangelegenheit als wäre sie unsere Eigene!
Die persönliche Steuerberatung ist unsere Profession.
KANZLEIGRUNDSÄTZE
Ohne Ansehen der Person oder der Größe des Mandats wird jeder Mandant der Kanzlei Rödl als eigenständiges Individuum angesehen, dem man mit Respekt zu begegnen hat.
Unsere Mandanten werden fachlich fundiert betreut und beraten. Auf mögliche Risiken wird verwiesen, es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mandanten über ihre eigenen steuerlichen Gegebenheiten informiert sind, und sich aus den vorhandenen Möglichkeiten entscheiden können. Dies soll in einem partnerschaftlichen Miteinander erfolgen. Es sollen keine vorgefertigten Lösungen dem Mandanten vorgegeben werden.
Es wird in der Kanzlei Rödl immer innerhalb der legalen steuerlichen Gegebenheiten beraten. Die Steuergesetzte sollen in deren Gänze ausgeschöpft, aber niemals überschritten werden. Entsprechend ist die Bearbeitung der einzelnen Aufträge vorzunehmen; auf eine Überschreitung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten wird der Mandant hingewiesen und klargelegt, dass die Kanzlei Rödl illegale Gestaltungen nicht mittragen wird. Dies kann auch zu einer Beendigung des Mandatsverhältnisses durch die Kanzlei Rödl führen.
Die der Kanzlei Rödl erteilten Aufträge sind korrekt, ordentlich und zeitnah zu erledigen.
Die Mandanten der Kanzlei Rödl werden von sämtlichen Mitarbeiter höflich, zuvorkommend und stets um das Mandant bemüht behandelt. Es ist hierbei kein Platz für Ressentiments oder persönliche Befindlichkeiten der einzelnen Mitarbeiter.
Die Mitarbeiter der Kanzlei Rödl werden von der Kanzleileitung in allen Bereichen ihrer Arbeit geführt, gefördert und auch gefordert. Fachliche Kompetenz, Eigenverantwortlichkeit und eigenständiges Handeln wird von jedem Mitarbeiter für seinen Tätigkeitsbereich erwartet: Jedem Mitarbeiter wird die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Weiterbildung gegeben. Jeder Mitarbeiter wird von der Kanzleiführung in allen Arbeitsbereichen unterstützt.
Die Leistungserbringung in der Kanzlei hat wirtschaftlich zu erfolgen Die Verfahrensabläufe in der Kanzlei werden einheitlich gestaltet. Verfahrensabläufe werden dokumentiert. Jeder Mitarbeiter muss diese Arbeitsprozesse einhalten. Entsprechende Arbeitsmittel (Checklisten, Berechnungstools, Hilfsprogramme etc.) sind bereitzustellen und von den Mitarbeitern zu nutzen. Einsparungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten, ohne dass hierdurch ein Qualitätsverlust gegeben ist, sind zu überprüfen und ggf. einzuführen. Jeder Mitarbeiter hat seine Arbeitsweise an die vorgegebenen Arbeitsabläufe anzupassen.
Es ist stets darauf zu achten, dass jeder Auftrag korrekt und wirtschaftlich erfolgreich abgewickelt werden kann. Dies muss dauerhaft für jedes einzelne Mandat, und hierin für jeden einzelnen Auftrag gewährleistet sein.
Jeder Auftrag soll so bearbeitet werden, dass dieser eine Empfehlung für die Kanzlei Rödl ist.
Erklärtes Ziel der Kanzlei Rödl ist dauerhaft zu wachsen. Dies soll vor allem durch die Art der Auftragserledigung und die Reputation der Kanzlei erfolgen. Mit dem Aufbau neuer Geschäftsfelder soll begonnen werden.
Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg.
Am Letten 4
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T. 09181 40699-0
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